Pauschale statt Antrag
09.04.2019 Kanton
Kanton ändert System der Zuteilung von Lehrerpensen an der Volksschule
Welche Schule erhält wie viele Pensen? Diese Frage beschäftigt bisher jedes Jahr den Kanton. In Zukunft haben die Schulen vor Ort mehr Gestaltungsraum und Verantwortung. ...
Kanton ändert System der Zuteilung von Lehrerpensen an der Volksschule
Welche Schule erhält wie viele Pensen? Diese Frage beschäftigt bisher jedes Jahr den Kanton. In Zukunft haben die Schulen vor Ort mehr Gestaltungsraum und Verantwortung. Die neue Regelung gilt ab dem Schuljahr 2020/21.
Heute müssen die Schulen jedes Jahr beim Kanton die nötigen Ressourcen für die Lehrerpensen und anderen Mitarbeiter beantragen. Die Zuteilung der Ressourcen für die Volksschule erfolgt anschliessend durch das Departement Bildung, Kultur und Sport im Rahmen der vom Grossen Rat im Budget festgelegten Mittel.
Jetzt plant der Kanton einen Systemwechsel. Inskünftig löst jede Schülerin und jeder Schüler automatisch eine gewisse Anzahl Ressourcen respektive bezahlte Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern aus. Die Summe der einzelnen Pauschalen ergibt das Kontingent der lokalen Schule. Mit der Zuweisung des gesamten Kontingents an die Schulen erhalten diese mehr Gestaltungsraum, tragen aber auch mehr Verantwortung: Sie stehen vor der Aufgabe, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein sachgerechtes, wirkungsvolles Bildungsangebot gemäss Schulgesetz zu sorgen.
Schulführungen müssen also in Zukunft zusammen mit den Lehrpersonen festlegen, wie sich ihre Schule bezüglich der Organisation, des Einsatzes der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Ausgestaltung von Förderangeboten ausrichten will. Im Zentrum muss dabei aber immer die Erfüllung der Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler stehen sowie eine möglichst hohe Wirkung. Nicht angetastet werden beim Systemwechsel die Schulstruktur mit Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule, der Lehrplan mit den Stundentafeln, verlässliche Anstellungsbedingungen und der Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer.
Zusätzliche Ressourcen in bestimmten Fällen
Die künftige Ressourcenzuteilung der Aargauer Volksschule basiert also auf einer Pauschale pro Schüler und Schülerin. Grösstenteils besteht diese aus einer kantonsweit einheitlichen Standardkomponente. Mit dieser kann die Organisation des Regelunterrichts gemäss Stundentafel abgedeckt werden.
Ergänzt wird diese Standardkomponente durch zwei Zusatzkomponenten, welche auf mögliche spezielle Bedingungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die eine Zusatzkomponente berücksichtigt sprachliche und soziale Faktoren wie die Ausländer-, Sozialhilfe- und Erwerbslosenquote der Wohngemeinde. Die zweite soll gewährleisten, dass auch kleinere Schulen auf Kindergarten- und Primarstufe in der Lage sind, ein sachgerechtes Schulangebot aufrechtzuerhalten.
Unterstützungsangebote während Umsetzung
Bei der Überführung der heutigen Ressourcen steht gesamt-kantonal die gleiche Menge Ressourcen zur Verfügung wie bisher. Damit Veränderungen bei der Menge der zur Verfügung stehenden Mittel aufgefangen werden können, ist für all jene Schulen, deren Ressourcen durch die Änderung um mehr als sechs Prozent reduziert werden, eine gestaffelte Einführung vorgesehen.
Die Umsetzung der neuen Abläufe verändert die strategische Planung an den Schulen nachhaltig. Mit der gleichzeitig ab Schuljahr 2020/21 erfolgenden Einführung des neuen Lehrplans sowie der geplanten Umgestaltung der Führungsstrukturen und der Neuausrichtung der Qualitätsüberprüfung stehen die Aargauer Volksschulen vor gewichtigen Veränderungen. Voraussetzung zum Gelingen der Vorhaben ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Um insbesondere die Schulführungen, aber auch die Lehrer in ihrer Aufgabe zu unterstützen, bietet das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) nebst verschiedenen Weiterbildungsangeboten zahlreiche Unterstützungsleistungen in den Bereichen Information, Prozessplanung, Schulqualität, Personalführung sowie Coaching an. --red