Ein Energiegesetz zimmern
12.03.2019 KantonInterpellation der CVP-Fraktion mit Sprecher Ralf Bucher aus Mühlau
Die Kantone Solothurn und Bern haben es gezeigt: Kantonale Energiegesetze sind nicht per se mehrheitsfähig. In einer Interpellation will die CVP-Fraktion nun vom Regierungsrat ...
Interpellation der CVP-Fraktion mit Sprecher Ralf Bucher aus Mühlau
Die Kantone Solothurn und Bern haben es gezeigt: Kantonale Energiegesetze sind nicht per se mehrheitsfähig. In einer Interpellation will die CVP-Fraktion nun vom Regierungsrat wissen, wie dieser für das kantonale Energiegesetz im Kanton Aargau eine Mehrheit finden will.
Auch das «Nichtstun» kostet, davon ist die CVP-Fraktion des Grossen Rates überzeugt. «Die Kosten dafür werden noch zunehmen», halten sie in ihrer Interpellation fest. Griffige Massnahmen sollten besser heute als erst morgen umgesetzt werden. Das Umsatteln auf erneuerbare Energien habe nicht nur einen ökologischen Hintergrund, sondern bringe auch wirtschaftliche Überlegungen mit sich. «Es wird nicht mehr so lange gehen und Investitionen in Erdöl, Erdgas und Kohle könnten als nächste grosse Blase platzen», hält die CVP in ihrer Interpellation mit dem Mühlauer Grossrat Ralf Bucher als Sprecher fest.
Wie für das Energiegesetz eine Mehrheit finden?
Diese Vorzeichen scheinen laut Fraktion noch nicht bei allen vollends angekommen zu sein. «Das zeigen die Ablehnungen von kantonalen Energiegesetzen, wie etwa in Solothurn oder Bern.» Es stelle sich deshalb die Frage, wie ein Aargauer Energiegesetz mehrheitsfähig werde. Es werde nämlich immer wieder festgestellt, dass zwar eine Mehrheit für eine Energiewende sei, wenn es aber konkret wird, ist man doch eher zurückhaltend. «Die CVP-Fraktion fordert deshalb den Regierungsrat auf, ein mehrheitsfähiges kantonales Energiegesetz zu zimmern.»
Anreize anstatt Verbote
Unterzeichnet von total 17 Grossräten, werden in der Interpellation dem Regierungsrat zwölf Fragen gestellt. Die CVP-Fraktion will wissen, ob es der Regierungsrat auch als richtig erachtet, dass wo möglich anstelle von Verboten eher Anreize geschaffen werden sollten, um die Ziele der kantonalen Energiestrategie zu erreichen. Ob der Regierungsrat davon ausgehe, dass die Ziele der kantonalen Energiestrategie mit den aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreicht werden können, lautet eine weitere Frage. Die CVP fragt zudem: «Erachtet es der Regierungsrat nicht auch als sinnvoll, die vom Bund über die CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehenden Mittel im Aargau zu investieren und zwar über den Sockelbeitrag hinaus? Wie hoch ist die Erneuerungsrate der Gebäude im Aargau und könnte diese mit finanziellen Fördermitteln angemessen erhöht werden?»
Die CVP-Fraktion will zudem wissen, was für Fördergrundsätze der Regierungsrat verfolgt und ob damit die Ziele der kantonalen Energiestrategie erreicht werden können. Eine weitere Frage lautet, ob die Möglichkeit bestehe, die bisherigen kantonalen Fördermittel so einzusetzen, dass zusätzlich Bundesmittel im Verhältnis 2:1 erhältlich wären. Angenommen, der Kanton würde zusätzlich zwei Millionen Franken Fördermittel bereitstellen, womit mit den Bundesgeldern von vier Millionen insgesamt sechs Millionen zur Verfügung stünden, was würde der Regierungsrat als sinnvoll erachten, zusätzlich zu fördern, und was würden diese Massnahmen für eine energetische Wirkung erzielen, will die CVP zudem wissen. Sie hält auch fest, dass in anderen Kantonen kritisiert werde, dass Holzheizungen im Gegensatz zu Wärmepumpen nicht gefördert werden, obschon dadurch der Winterstrombedarf zurückgehen würde. Die Frage dazu: «Würde der Regierungsrat auch Holzheizungen fördern, wenn zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stünden?»
Von mobilen Ölheizungen wegkommen
Gemäss aktuellem Finanz- und Aufgabenplan habe der Energiekanton auch keine Mittel, um innovative Pilotanlagen zu unterstützen und dadurch den Wirtschaftsstandort zu stärken. «Würde dies aus der Sicht des Regierungsrates Sinn machen, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stünden?» Die CVP fragt zudem, welche Massnahmen der Regierungsrat ergreifen würde, wenn er zusätzliche finanzielle Mittel hätte, um Mitnahmeeffekte, also die Förderung von Projekten, die auch ohne Finanzhilfe umgesetzt würden, möglichst klein zu halten und ob die Mitnahmeeffekte bei Steuererleichterungen grösser oder kleiner seien.
Der Bund beteiligt sich mit zwei Dritteln an der Energieförderung im Gebäudebereich. Dadurch werden zusätzliche Gelder im Aargau investiert. Die CVP fragt, wie viele Steuergelder mit der Energieförderung generiert werden können – unter Berücksichtigung des Steuerabzugs beim Liegenschaftsunterhalt. Mobile Ölheizungen verursachten in der Schweiz jährlich 250 000 Tonnen CO2 oder 0,64 Prozent aller CO2-Emissionen, obwohl es mit mobilen Pelletheizungen auch wirtschaftlich fast gleichwertige Alternativen gebe. Als letzte Frage will die CVP-Fraktion wissen, ob sich der Regierungsrat vorstellen könnte, hier Massnahmen zu ergreifen, um von den mobilen Ölheizungen wegzukommen. --pd/ake