Deckungsgrad verbessern
15.03.2019 KelleramtAntwort auf Interpellation von Silvan Hilfiker
FDP-Grossrat Silvan Hilfiker stellte per Interpellation verschiedene Fragen zur Aargauischen Pensionskasse (APK). Nun liegen die Antworten des Regierungsrats vor.
Die Aargauische Pensionskasse ...
Antwort auf Interpellation von Silvan Hilfiker
FDP-Grossrat Silvan Hilfiker stellte per Interpellation verschiedene Fragen zur Aargauischen Pensionskasse (APK). Nun liegen die Antworten des Regierungsrats vor.
Die Aargauische Pensionskasse (APK) wurde per 2008 ausfinanziert und es erfolgte der Wechsel vom Leistungszum Beitragsprimat. Neben der Ausfinanzierung auf 100 Prozent des Deckungskapitals wurde eine Wertschwankungsreserve bereitgestellt. Als Folge der Finanzkrise fiel die APK in eine Unterdeckung. Die letzten Jahre trugen zur Verbesserung des Deckungsgrads bei. FDP-Grossrat Silvan Hilfiker (Sprecher) wollte mit Jean-Pierre Gallati und Andreas Meier wissen, wie der Regierungsrat sicherstellt, dass die APK daran arbeitet, dass der Verwendungsverzicht ihrer Wertschwankungsreserven aufgehoben werden kann.
Unübertragbare Aufgaben
«Die APK ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit», antwortet der Regierungsrat auf die Interpellation der drei Grossräte Silvan Hilfiker (FDP), Jean-Pierre Gallati (SVP) und Andreas Meier (CVP). «Oberstes Organ ist der paritätisch von Arbeitgebern und Versicherten zusammengesetzte Vorstand.» Der Bund habe die Anlagetätigkeit der Vorsorgeeinrichtungen abschliessend geregelt und keine abweichenden kantonalen Spezialvorschriften zugelassen. Die Vermögensverwaltung gehöre zu den unübertragbaren Aufgaben jeder Vorsorgeeinrichtung. Damit sei allein der Vorstand fürs Festlegen der Ziele und der Grundsätze der Vermögensverwaltung und damit für die Anlagestrategie zuständig. «Daher nimmt der Regierungsrat auf die Anlagestrategie der APK keinen Einfluss.»
Hilfiker wollte auch Auskunft über den Deckungsgrad der APK. Laut dem Regierungsrat betrug dieser per Ende 2017 104,4 Prozent. Ohne Zurechnung der Arbeitgeberbeitragsreserve wies der Jahresabschluss nur noch 94,7 Prozent aus. Als notwendige Wertschwankungsreserve wurde vom externen Experten ein Wert von 21 Prozent der Vorsorgeverpflichtungen definiert. Die APK muss deshalb den Deckungsgrad um total 31,3 Prozent verbessern, damit eine Prüfung einer teilweisen vorzeitigen Rückführung vorgenommen werden kann.
Keine Aufhebung vorgesehen
Die Grossräte wollten zudem wissen, ob der Regierungsrat die zeitliche Befristung des Verwendungsverzichts auf heben wolle. Aber der Regierungsrat sieht dazu keinen Anlass. Dies weil er vorgesehen hatte, dass die Ausfinanzierung der APK inklusive Bereitstellung einer Wertschwankungsreserve einen einmaligen À-fonds-perdu-Aufwand darstellt. --red