25-jähriger Dieb verurteilt
07.12.2018 GerichtDas Bezirksgericht Bremgarten hat einen jungen Türken wegen gewerbsmässigem Einbruch und Waffenbesitz zu drei Jahren Haft verurteilt, eineinhalb davon bedingt. Das Strafmass geht damit noch höher, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Während fast zwei Jahren war der Türke in ...
Das Bezirksgericht Bremgarten hat einen jungen Türken wegen gewerbsmässigem Einbruch und Waffenbesitz zu drei Jahren Haft verurteilt, eineinhalb davon bedingt. Das Strafmass geht damit noch höher, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Während fast zwei Jahren war der Türke in mehrere Kellerabteile und Häuser eingebrochen. Zudem hatte er mehrfach mit einem Stein die Scheiben von Autos eingeschlagen und die Wertsachen entnommen. Die meisten Einbrüche beging er im Bezirk Lenzburg, aber auch in Aarau und in seinem Wohnort Wohlen blieb er nicht untätig. Das Bezirksgericht schreibt ihm bei der Urteilsverkündung keine günstige Prognose zu. «Mit den Diebstählen hat er sich seinen Lebensunterhalt finanziert», bilanziert das Gericht.
Türke muss Schweiz verlassen
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte einen Wohler wegen gewerbsmässigen Einbrüchen
Am Dienstag wurde ein 25-jähriger Türke wegen gewerbsmässigem Diebstahl verurteilt. Der Wohler muss die Schweiz für zehn Jahre verlassen. Während fast zwei Jahren hat er mehrere Einbrüche in Gebäude und Fahrzeuge begangen.
Chantal Gisler
Der Beschuldigte sitzt gelassen auf dem Stuhl im Gerichtssaal. Es ist nicht das erste Mal, dass sich Hakan (Name geändert) vor Gericht verantworten muss. Als Jugendlicher war er bereits wegen Körperverletzung angeklagt. Er wirkt gelangweilt und seine Antworten lassen darauf schliessen, dass er die Verhandlung möglichst schnell hinter sich bringen will. Uneinsichtig wird das Gericht sein Verhalten später nennen. «Er empfindet keine Reue für das, was er getan hat», resümiert Gerichtspräsidentin Isabelle Wipf. Mehrmals weicht er ihren Fragen aus. «Ich weiss es nicht mehr», «es ist alles schon zu lange her» und «dazu möchte ich mich nicht äussern» – diese drei Sätze gibt er am häufigsten von sich.
Dabei ist es noch gar nicht so lange her, als der junge Wohler mit türkischer Staatsangehörigkeit mit der Einbruchserie begann. Im Oktober 2016 versuchte Hakan zum ersten Mal, in ein unbewohntes Mehrfamilienhaus in Seon einzudringen. Offenbar vergeblich, er verliess das Gebäude ohne Diebesgut. «Ich habe mir absichtlich ein unbewohntes Haus ausgesucht, damit ich niemanden erschrecke», so Hakans Erklärung.
Drogensucht durch Einbrüche finanziert
Den Einbruch hatte er begangen, um seine Drogensucht finanzieren zu können. «Ich war süchtig nach Cannabis und Kokain», erläutert der heute 25-Jährige. Etwa 600 Franken pro Monat brauchte er, um seine Sucht stillen zu können. Seine Anstellung als Gleisbauer hatte er verloren, als sein Chef von seiner Drogensucht erfahren hatte. «Zwischenzeitlich haben Sie Sozialhilfe bezogen», sagt Wipf. «Wieso haben Sie sich keinen neuen Job gesucht?» Er habe es versucht, beteuert Hakan vor Gericht. «Aber ich habe nichts gefunden.»
Nur zwei Monate nach seinem ersten Einbruch schlich er sich in Aarau in eine Büroräumlichkeit und in ein Kellerabteil ein. Das Deliktsgut habe er dabei so schnell wie möglich zu Geld gemacht. Wie genau, «dazu will ich mich nicht äussern». Rund ein halbes Jahr war er in den Bezirken Lenzburg und Kulm unterwegs, bis ihn die Polizei mit einem Komplizen das erste Mal verhaften konnte.
Gute Vorsätze über Bord geworfen
Während seiner Haft schrieb Hakan einen Brief an die Staatsanwältin. Er entschuldigte sich für sein Verhalten, beteuerte, dass er es «kapiert» habe und sich bessern werde. Etwa fünf Wochen sass er im Gefängnis, danach wurde er wieder freigelassen – um nur kurze Zeit später in sein altes Muster zurückzufallen. Die Drogenund Alkoholsucht begleitete ihn täglich. Eine Therapie hat er nie gemacht, «aber ich wäre bereit, im Gefängnis eine zu beginnen».
Während seiner zweiten Einbruchsserie geht er vorsichtiger vor. Dazu kommt eine Reihe von Autoaufbrüchen. «Man kann sagen, dass er sich in dieser Zeit auf Keller- und Autoeinbrüche spezialisiert hat», folgert die Staatsanwältin. Dabei ging Hakan immer wieder nach dem gleichen Muster vor, wie die anwesenden Geschädigten in der Verhandlungspause beschreiben: «Er hat einen grossen Stein, etwa fünf Kilo schwer, genommen und durch die Scheibe geworfen.» Meist hatte er sich abgelegene Orte ausgesucht, teilweise fanden die Diebstähle aber auch am helllichten Tag statt. «Der Beschuldigte übte diese Diebstähle in Form eines Berufes aus», fasst die Staatsanwältin zusammen.
Die Keller hat er sich bewusst ausgesucht
Gedanken darüber, wie sich die Geschädigten fühlten, hat er sich nie gemacht. «Ich habe mir die Keller ja ausgesucht, um niemanden zu erschrecken», beschreibt er sein Vorgehen. Dass er einmal erwischt worden war, hat ihn zwar erschreckt, aber nicht so sehr, dass er mit den Einbrüchen aufhörte. Zwar wirkt sich seine Drogensucht strafmildernd aus, dennoch forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 2,5 Jahren, 1,5 davon bedingt. Weiter sollte er mit einer Busse von 200 Franken und einem Landesverweis von zehn Jahren bestraft werden. Der Sach- und Deliktschaden beläuft sich schliesslich auf etwa 30 000 Franken und «er hat das Sicherheitsgefühl der Geschädigten massiv beeinträchtigt».
Seine Verteidigerin forderte das Gericht auf, von einem Landesverweis abzusehen. «Er hat noch sein ganzes Leben vor sich und nicht vor, es sich kaputt zu machen.» In der Türkei hätte er keine Zukunft, ausserdem sei die Chance auf Resozialisierung in der Schweiz grösser. Sie forderte ausserdem 18 Monate unbedingt bei einer Probezeit von vier Jahren.
Öffentliches Interesse überwiegt
Das Gesamtgericht sah dies anders und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erhöhte die Haftstrafe sogar. Hakan wird zu drei Jahren Haft verurteilt, ein halbes Jahr davon bedingt. Weiter muss er eine Busse von 500 Franken zahlen und die Schweiz für zehn Jahre verlassen. Es liege kein Härtefall vor und da seine Mutter sowie ein Onkel in der Türkei leben und Hakan zweisprachig aufgewachsen ist, könne man ihm einen Landesverweis zumuten. Mit seiner Ausbildung als Gleisbauer und der im Gefängnis gelernten Tätigkeit als Gärtner habe er gute Chancen in der Türkei. «Nach seiner ersten Verhaftung hat er bewusst den Vorsatz gefasst, wieder neue Delikte zu begehen. Das Gefängnis hat ihn davor nicht abgeschreckt», erklärt Gerichtspräsidentin Wipf.
Das Gericht sieht keine günstigen Prognosen, einzig zugute halten kann man ihm, dass er keine einschlägigen Vorstrafen hat. «In diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse für Sicherheit eindeutig.»