Junglenker muss ins Gefängnis
23.11.2018 GerichtBundesgericht behandelt den tödlichen Unfall zwischen Niederwil und Nesselnbach
Der Fall erschütterte die ganze Region. Am 12. September 2016 starb ein achtjähriges Mädchen auf dem Heimweg von der Schule. Ein Autofahrer war zu schnell ...
Bundesgericht behandelt den tödlichen Unfall zwischen Niederwil und Nesselnbach
Der Fall erschütterte die ganze Region. Am 12. September 2016 starb ein achtjähriges Mädchen auf dem Heimweg von der Schule. Ein Autofahrer war zu schnell unterwegs und verlor die Kontrolle über seinen Wagen. Jetzt zog das Bundesgericht einen Schlussstrich unter den Fall.
Ausser Spesen nichts gewesen, so lautet das Fazit für den Unfallverursacher. Das Bundesgericht stützt in seinem Verdikt die Urteile der beiden Vorinstanzen voll und ganz, der Schuldspruch und das Strafmass bleiben bestehen: 30 Monate Gefängnis, davon 12 Monate unbedingt.
Damit endet das Verfahren um einen Unfall, der das Freiamt bewegt und viel Leid verursacht hat. Passiert ist er am 12. September 2016 gegen Mittag. An diesem Montag waren – wie immer zu dieser Zeit – mehrere Schulkinder auf dem Rad- und Fussweg unterwegs Richtung Nesselnbach. Ebenfalls auf der Fahrt in die Mittagspause befand sich ein 22-jähriger Mann in seinem Seat Ibiza. Er hatte es eilig, laut einem technischen Gutachten war er auf der kurvenreichen Strecke mit über 100 km/h unterwegs.
Kein Anlass, am Gutachten zu zweifeln
Es kam, wie es kommen musste – der Mann verlor die Kontrolle über seinen Wagen, dieser geriet ins Schleudern und prallte in ein 8-jähriges Mädchen, welches mit dem Fahrrad unterwegs war. Ein anderes Kind konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite noch retten. Das junge Mädchen wurde mit dem Rettungshelikopter ins Spital gebracht, wo es aber noch am gleichen Abend seinen Verletzungen erlag. Der Automobilist blieb unverletzt.
Am 14. Dezember 2017 verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten den Mann wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu 30 Monaten Gefängnis, davon 12 Monate unbedingt. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der Angeklagte zogen das Urteil weiter. Am 3. Juli dieses Jahres bestätigte das Obergericht das Urteil sowohl im Schuld- als auch im Strafpunkt. Dagegen erhob der Unfallverursacher Beschwerde und verlangte, das Urteil sei aufzuheben. Der Beschwerdeführer argumentierte, die Vorinstanzen würden sich einseitig auf das verkehrstechnische Gutachten stützen. Dieses schätzt die Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt auf mindestens 103 und maximal 115 km/h. Diese Einschätzung sei falsch, machte der Unfallverursacher geltend. Warum sie falsch sein soll, konnte er vor dem Bundesgericht nicht darlegen. Darum konnte das oberste Gericht gar nicht darauf eingehen. Die Argumentation «im Zweifel für den Angeklagten» funktioniere in diesem Fall nicht.
«Ohne Rücksicht auf Gefährdung anderer Personen»
Zugleich stützt es die Vorinstanz im Urteil, dass es sich um eine grobe und nicht um eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln handelt. Dabei werde nicht nur die überhöhte Geschwindigkeit berücksichtigt, sondern auch die konkreten Umstände. Der Angeklagte stammt aus der Region und wusste, dass um den Mittag viele Kinder auf diesem Weg nach Hausen gehen und fahren. Zudem verfügte er zum Zeitpunkt des Unfalls erst seit vier Monaten über den Führerschein. Sein Verhalten sei daher als rücksichtslos zu bewerten, hält das Bundesgericht fest. «Er ist trotz der gegebenen Umstände bedenkenlos massiv zu schnell in die Kurve gefahren, ohne Rücksicht auf Gefährdung anderer Personen», heisst es im Urteil.
Die Verfahrenskosten muss er selber zahlen
Das Bundesgericht sieht denn auch keinen Anlass, das Strafmass zu mindern. Es hält an der teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten fest sowie an der bedingten Geldstrafe in der Höhe von 18 000 Franken. Zudem muss er dem Kind, das dem Unfall knapp entkommen ist, eine Genugtuung in der Höhe von 2000 Franken bezahlen. Das eingereichte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
Der Mann muss also nicht nur 12 Monate ins Gefängnis, er muss auch die Kosten für das Verfahren am Bezirksgericht (rund 20 000 Franken), die Hälfte der Kosten des Obergerichts sowie die Kosten des Bundesgerichts (1200 Franken) tragen. --chh