Antwort auf den Leserbrief «Radikale Initiative?» in der Ausgabe vom 26. Oktober
Hugo Kreyenbühl behauptet in seinem Leserbrief, die Selbstbestimmungsinitiative würde lediglich den Zustand vor dem 12. Oktober 2012 wieder herstellen. Vielleicht hätte ...
Antwort auf den Leserbrief «Radikale Initiative?» in der Ausgabe vom 26. Oktober
Hugo Kreyenbühl behauptet in seinem Leserbrief, die Selbstbestimmungsinitiative würde lediglich den Zustand vor dem 12. Oktober 2012 wieder herstellen. Vielleicht hätte Kreyenbühl einmal mit seinem Parteikollegen Hans-Ueli Vogt, der im Wesentlichen verantwortlich für die Initiative ist, sprechen sollen. Dieser hat in einem Artikel im «Blick» vom 12. August erklärt, das Bundesgericht habe an seiner Praxis nichts geändert. Auch sei das überhaupt nicht das Thema der Initiative, über welche die Bevölkerung nun abzustimmen hat.
Die Behauptung, mit der Initiative würde lediglich der Zustand vor dem 12. Oktober 2012 wieder hergestellt, ist also falsch. Mit der Initiative hätten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Schweiz keine Gültigkeit mehr. Dieser Gerichtshof schützt die Schweizer Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Willkür. So hat er schon öfters die Schweizer Behörden gerügt, als diese das Recht auf freie Meinungsäusserung einschränken wollten. Und auch zahlreiche Asbest-Opfer verdanken diesem Europäischen Gerichtshof ihre späte Entschädigung. Mit der Selbstbestimmungsinitiative hätten sie keine Chance auf Entschädigungen gehabt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist also auch in der Schweiz notwendig, wenn auch nur in seltenen Fällen. Die Initiative schafft auch nicht mehr Demokratie, wie das die SVP behauptet. Das Parlament soll mit der Initiative völkerrechtliche Verträge kündigen können, ohne dass das Volk das letzte Wort hat. Deshalb werde ich, und hoffentlich auch eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, diese Initiative am 25. November ablehnen.
Sandro Covo, Jonen, Co-Präsident Juso Aargau