Rudolfstetten: Ampel reicht vorerst

  20.02.2018 Gericht
Wenn die Bahnübergänge nicht sicher sind, dann soll man als Sofortmassnahme die Fahrt auf Sicht (Trambetrieb) anordnen. Dies verlangte Rudolfstetten mittels Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht. Dieses stellte fest, dass das Lichtsignal vorerst genüge. Obs Barrieren gibt, steht noch nicht fest.

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