Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 31. Dezember 2020 zurückzuschneiden. Es wird auf § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und § 7 Polizeireglement verwiesen. Auf der Website der Stadt findet sich eine entsprechende Skizze (Suchfeldeingabe: Zurückschneiden). Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen. Ab dem 1. Januar 2021 werden nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt die Pflanzungen durch den Werkhof und auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten.…