Betriebsplan des Forstbetriebs

  30.06.2020 Kelleramt

Der Kanton schreibt vor, dass Waldbesitzer mit einer Waldfäche von mehr als 20 Hektaren Wald alle 15 Jahre einen Betriebsplan erstellen müssen. Die Betriebspläne des Forstbetriebs Mutschellen (2004) und der Ortsbürgergemeinde Rottenschwil (2005) laufen aus.

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