Wohnungen melden

  19.05.2020 Rottenschwil

Das Bundesamt für Statistik führt die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag ist der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder ...


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