Fahrverbot bei Hallwilersee
17.04.2020 FahrwangenDer Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf während der Brutzeit der Vögel (1. April bis 30. Juni) nicht mehr befahren werden.
Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajaks, Kanus, SUP, Flosse, ...