Fahrverbot bei Hallwilersee

  17.04.2020 Fahrwangen

Der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf während der Brutzeit der Vögel (1. April bis 30. Juni) nicht mehr befahren werden.

Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajaks, Kanus, SUP, Flosse, ...


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