«Büel» ist rechtskräftig

  24.09.2019 Hägglingen

Die vom Gemeinderat am 1. April beschlossene Teiländerung des Sondernutzungsplans wurde auch vom Vorsteher des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons genehmigt. Hier wird nach Ablauf der Beschwerdefrist die Rechtskraft bestätigt.


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