Pflanzen zurückschneiden
14.05.2019 KelleramtDie Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, ...