Wiesen nicht mehr betreten

  16.04.2019 Mutschellen

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Daher ist das Betreten von Wiesen und Äckern (Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden, Reiten über offenes ...


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