Tierdaten erheben

  12.03.2019 Waltenschwil

Die Tierseuchengesetzgebung verlangt, dass sich alle Halter von einem Tier der Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- oder Pferdegattung sowie von Geflügel an der Erhebung beteiligen müssen. Besitzer von Tieren, die in diesen Bereich fallen und noch kein Erhebungsformular erhalten haben, ...


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote