Sträucher zurückschneiden

  19.03.2019 Waltenschwil

Die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden ...


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