Aufhebung Fussweg

  21.09.2018 Kelleramt

Die Aufhebung des öffentlichen Fussweges auf den Parzellen 140 und 141 wurde durch die Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt verfügt. Dadurch darf der Weg zwischen der Hinterfeldstrasse und der Hauptstrasse durch die Öffentlichkeit nicht mehr benutzt werden.


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