Feuer- und Feuerwerkverbot

  30.07.2018 Kelleramt

Der Kanton erlässt ab sofort ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt bis auf Widerruf und muss strikte eingehalten werden. Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Es dürfen auch keine brennenden Raucherwaren weggeworfen werden. Grillieren mit Kohle ist untersagt.

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