Feuer- und Feuerwerkverbot
30.07.2018 KelleramtDer Kanton erlässt ab sofort ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt bis auf Widerruf und muss strikte eingehalten werden. Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Es dürfen auch keine brennenden Raucherwaren weggeworfen werden. Grillieren mit Kohle ist untersagt.