12 von 30 Monaten ins Gefängnis

  14.12.2017 Bremgarten

Das Mädchen verstarb aufgrund eines schweren Schädelhirntraumas noch auf der Unfallstelle. Ein zweites Kind entging der Katastrophe nur knapp. Das Gericht folgte mehrheitlich den Anträgen der Verteidigung und verurteile den Angeklagten zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten. Davon muss der heute 24-Jährige 12 Monate absitzen. Zusätzlich sprach das Gericht den in Nesselnbach wohnhaften jungen Mann der qualifizierten Verletzung von Verkehrsregeln aufgrund von Nichtbeherrschen des Fahrzeugs schuldig und verurteilte ihn zu einer zusätzlichen Geldstrafe in der Höhe von 18000 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von rund 20000 Franken sowie eine Genugtuung für eines der Opfer in der Höhe von 2000. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgt in der nächten Ausgabe.


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