Ratgeber

Aufgeben von Todesanzeigen und Danksagungen

Bei der Medien AG Freiamt nimmt man sich Allem rund um Todesanzeigen oder Danksagungen an (info@medienfreiamt.ch oder 056 618 58 80). Sie können dort die Gestaltung in Auftrag geben und die Todesanzeige oder Danksagung in den Zeitungen Ihrer Wahl platzieren lassen. Gerne können Sie auch vorbeikommen und sich vor Ort beraten lassen. Die Medien AG Freiamt befindet sich im selben Gebäude wie der Wohler Anzeiger an der Kapellstrasse 5 in Wohlen.

 

Bei Tod infolge Krankheit zu Hause

Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft.
Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.

 

Bei Tod infolge Unfall

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

 

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim

Die Spital- bzw. die Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.

 

Benachrichtigung des Bestattungsamtes

Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
    •   Familienbüchlein (für Verheiratete)
    •   Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
    •   Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
    •   allenfalls Schriftenempfangsschein, Identitätskarte,
        Personalausweis
        Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist
        ausserdem dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates
        zu melden.

 

Die Bestattung

Folgende Fragen können mit dem Bestattungsamt geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
    •   Ort und Zeit der Bestattung
    •   Ort und Zeit der Abdankung
    •   Ort der Aufbewahrung
    •   Art und Lage des Grabes

 

Wer muss dringend benachrichtigt werden?

Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden?), Arbeitgeber 

Weitere Benachrichtigungen

Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:

  • Pfarramt: persönliche Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung; wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen
  • Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl

 

Diverse Aufgaben

Vor der Bestattung:

•   Versand der Todesanzeigen
     Bestellmöglichkeit für Todesanzeigen:
     Kasimir Meyer AG, Der grafische Betrieb,
     Kapellstrasse 5, 5610 Wohlen, 056 618 58 00, info@kasi.ch

•   Aufgabe der Todesanzeige in der Lokalzeitung
     Todesanzeigen können aufgegeben werden bei:
     Medien AG Freiamt, Kapellstr. 5, 5610 Wohlen
     Telefon 056 618 58 80, info@medienfreiamt.ch

     Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Kapellstr. 5, 5610 Wohlen
     Telefon 056 618 58 70, verlag@bremgarterbezirksanzeiger.ch

     Wohler Anzeiger, Kapellstr. 5, 5610 Wohlen
     Telefon 056 618 58 50, verlag@wohleranzeiger.ch

     Der Freiämter, Kapellstr. 5, 5610 Wohlen
     Telefon 056 675 10 50, verlag@derfreiaemter.ch

•   Reservation des Restaurants für das Leidmahl
•   Gärtnerei: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements,
     Kränze

 

Nach der Bestattung:

•          Versand der Danksagungen
•          Organisation der Grabpflege
•          Auswählen des Grabsteins (ca. nach einem Jahr)
•          Krankenkasse, allfällige Unfall- oder Lebens-
            versicherungen, Militär, Zivilschutz
•          Ausgleichskasse, Pensionskasse



 


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