Walter Dubler aus dem Amt entlassen

  16.12.2016 Region Wohlen

Der Regierungsrat hat die Entwicklung der Situation in Wohlen und den nun vorliegenden Bericht zur administrativen Untersuchung analysiert. Er ist dabei zur Erkenntnis gelangt, dass aufgrund des Verhaltens von Walter Dubler eine Rückkehr ins Amt des Gemeindeammanns das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats sowie der Gemeindeverwaltung von Wohlen gefährden würde. Der Regierungsrat sieht keine Vertrauensbasis mehr gegeben für eine weitere Zusammenarbeit von Walter Dubler mit dem Gemeinderatskollegium sowie der Gemeindeverwaltung. Aufgrund dieser Umstände hat er den Entscheid gefällt, Walter Dubler mit Wirkung ab 1. März 2017 disziplinarisch als Gemeindeammann von Wohlen zu entlassen. Einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird vor- sorglich die aufschiebende Wirkung entzogen.

Für den Regierungsrat stellte das Schreiben des Gemeinderates Wohlen vom 7. November 2016 ein gewichtiges Entscheidungskriterium dar. Darin wird ausgeführt, dass ein adäquates Funktionieren der politischen Gremien und der Gemeindeverwaltung aufgrund der vorgefallenen Ereignisse unrealistisch sei. Der Gemeinderat Wohlen befürchtet, dass eine Wiederaufnahme der Amtstätigkeit zu Verunsicherungen und Irritationen führen und die eingeleiteten Reformbemühungen gefährden könnte.

Disziplinarische Entlassung ist unabhängig vom Strafverfahren angezeigt
Die administrative Untersuchung kommt zum Schluss, dass sich Walter Dubler als Gemeindeammann mehrfach Pflichtverletzungen hat zuschulden kommen lassen. Mit seinem Verhalten habe er gegen die Herausgabepflicht, die Treuepflicht, Interessenwahrungspflicht sowie die Ausstands- und Zuständigkeitsregeln verstossen. Dabei wiege die Verletzung der Herausgabepflicht besonders schwer, weil Zahlungen bewusst nicht abgeliefert wurden, um sich einen unzulässigen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch die Verletzung der Kompetenzregelungen sei absichtlich erfolgt. Dass dabei rechtswidrige Weisungen an unterstellte Mitarbeitende erfolgt seien, habe das Vertrauen zerstört und die Zusammenarbeit der Verwaltung massiv beeinträchtigt. Der Bericht zur administrativen Untersuchung hält auch fest, dass Walter Dubler wenig Einsicht in sein Fehlverhalten zeige und teilweise versuche, seine eigene Verantwortung auf andere abzuschieben.

Laut Gemeindegesetz hat der Regierungsrat sicherzustellen, dass Gemeindebehörden und andere unter Staatsaufsicht stehende Körperschaften ihre Geschäfte vorschriftsgemäss führen. Die Aufsicht des Kantons dient in erster Linie dazu, dass die Gemeindebehörden funktionieren und ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäss wahrnehmen können. Ist dies nicht mehr der Fall, hat der Regierungsrat gemäss den gesetzlichen Grundlagen die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ein ordnungsgemässes Funktionieren wieder sicherzustellen.

Gemäss Gemeindegesetz kann der Regierungsrat Mitglieder von Behörden bei Strafuntersuchungen wegen eines schweren Vergehens oder eines Verbrechens im Amt einstellen. Er kann zudem Mitglieder von Behörden bei schwerer Pflichtversäumnis entlassen. Im Verfahren vor dem Regierungsrat wurden unabhängig vom Strafverfahren die Sachverhalte festgestellt und die Würdigung des Fehlverhaltens vorgenommen. Der Regierungsrat kommt aufgrund des Ergebnisses der Untersuchung zum Schluss, dass im Falle von Wal- ter Dubler die in Paragraph 103 des Gemeindegesetzes vorgesehene disziplinarische Entlassung angezeigt ist, unabhängig vom weiteren Verlauf des Strafverfahrens. Der Regierungsrat hat dabei in erster Linie die Auswirkungen der Verfehlungen auf das Funktionieren des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung beurteilt.

Zwei Aufsichtsanzeigen beantwortet
Parallel zur administrativen Untersuchung hat der Regierungsrat zwei Aufsichtsanzeigen gegen Walter Dubler abklären lassen, die vom damaligen Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eingereicht worden waren. Die Anzeige vom 1. September 2015 betraf Lohnzahlungen an einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter, die Anzeige vom 7. März 2016 eine ungerechtfertigte Zahlung von 3000 Franken an eine Kadermitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Wohlen für Weiterbildungskosten. In der Beantwortung der beiden Aufsichtsanzeigen stellt der Regierungsrat fest, dass der angezeigte Sachverhalt zutrifft.

In der administrativen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Wohlen die Entschädigungen an die Gemeinderäte sowie die Kompetenz zur Wahl von Abgeordneten in Gemeindeverbände klarer zu regeln beziehungsweise den Bestimmungen der Gemeindeordnung anzupassen hat. Ein Teil dieser Vorgaben wurden bereits umgesetzt.

Ersatzwahlen Gemeinderat und Gemeindeammann
Der Gemeinderat von Wohlen hat in seinem Schreiben an den Regierungsrat vom 7. November 2016 für den Fall einer Entlassung von Walter Dubler als Gemeindeammann von Wohlen Ausführungen zu den Ersatzwahlen für den Gemeinderat und das Amt des Gemeindeammanns gemacht. Es sei im Interes- se der Gemeinde, wenn für den Rest der Amtsperiode bis am 31. Dezember 2017 auf eine Ersatzwahl verzichtet werden könne. Der Gemeinderat verwies in diesem Zusammenhang auf die angestrebte Verwaltungsreform mit einem neuen Führungsmodell für die Gemeinde Wohlen. Im Februar 2017 sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Gesamtrevision der Gemeindeordnung abstimmen. Der Regierungsrat führt dazu aus, dass die Thematik des Wahltermins nicht Gegenstand der von ihm zu entscheidenden Verfahren war und verweist den Gemeinderat Wohlen ans Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI).
--pm


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